Zum Inhalt springen

Hausverwaltung

Treppenhaus­reinigung und Betriebs­kosten: Umlage, Mieterpflicht und Kosten pro Etage

Wann Verwalter die Kosten auf Mieter umlegen dürfen, wann Mieter selbst putzen müssen und wie ein klares Leistungsverzeichnis Streit in der Eigentümerversammlung verhindert.

Von Florin Ciurusniuc, Inhaber, Beneclean · Aktualisiert am · 5 Min. Lesezeit

Sauberes Treppenhaus mit Holzstufen
Foto: Stefan Steinbauer, Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten der Treppenhausreinigung sind nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
  • Mieter müssen nur selbst putzen, wenn der Mietvertrag es regelt. Die Hausordnung allein verpflichtet sie nur, wenn sie zum Mietvertrag gehört.
  • Mieter und Wohnungseigentümer können ihren Anteil nach § 35a EStG absetzen: 20 % der Arbeitskosten aus der Nebenkosten- oder Jahresabrechnung.
  • Als Richtwert in München kostet die Reinigung ab 19 € pro Etage und Termin plus Grundpauschale, ein Haus mit vier Etagen wöchentlich ab 390 € im Monat.

Bei Treppenhausreinigung und Betriebskosten stellen Mieter, Eigentümer und Verwalter immer dieselben Fragen: Wer zahlt, wer putzt, und was darf in die Abrechnung? Kaum ein Thema landet so oft in der Eigentümerversammlung. Meist liegt das nicht an der Reinigungsfirma allein, sondern daran, dass Vertrag und Leistung nie genau festgelegt wurden.

Treppenhausreinigung als Betriebskosten: was umlagefähig ist

Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung gehört die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile zu den Betriebskosten: Zugänge, Flure, Treppen und Keller. Auch die Ungezieferbekämpfung zählt dazu. Umlegen darf der Vermieter die Kosten nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Umlagefähig sind die laufenden Kosten, nicht einmalige Sonderreinigungen nach Bauarbeiten.

SituationWas gilt
Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten vorDie Kosten der Reinigungsfirma kommen in die Nebenkostenabrechnung.
Mietvertrag verpflichtet die Mieter zur ReinigungDie Mieter putzen selbst, im vereinbarten Wechsel.
Nur die Hausordnung regelt die ReinigungSie bindet Mieter nur, wenn sie Teil des Mietvertrags ist.
Keine RegelungDie Reinigung ist Sache des Vermieters.
Mieter putzt trotz Pflicht nichtNach einer Abmahnung darf der Vermieter eine Firma beauftragen und die Kosten als Schadensersatz verlangen, nicht als Betriebskosten.

Steuerbonus für Mieter und Eigentümer

Mieter und Wohnungseigentümer können ihren Anteil an der Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzen. Das sind 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Grundlage ist die Nebenkostenabrechnung oder die Jahresabrechnung der Gemeinschaft, so sieht es das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vor.

Was ins Leistungsverzeichnis für das Treppenhaus gehört

Das Leistungsverzeichnis ist die Grundlage des Auftrags. Es beschreibt für jeden Bereich die Arbeiten und den Turnus. Damit können Sie Angebote vergleichen und gegenüber den Eigentümern belegen, was bezahlt wird. Ein gutes Verzeichnis enthält mindestens:

BereichArbeitenTypischer Turnus
Treppen und PodesteKehren, nass wischenwöchentlich oder 14-tägig
Handläufe, Geländer, SchalterFeucht abwischenwöchentlich
Eingang, Briefkästen, KlingelReinigen, Glas der Eingangstürwöchentlich
AufzugKabine, Spiegel, Tableau, Türenwöchentlich
Kellergänge, FahrradraumKehren, wischenmonatlich
Fenster im TreppenhausGlas, Rahmen, Falzquartalsweise oder halbjährlich

Wie ein Verzeichnis für ganze Objekte aufgebaut ist, mit Intervallmatrix und Kontrolle nach DIN EN 13549, lesen Sie im Beitrag Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung.

Welcher Turnus der richtige ist

Die Faustregel: je mehr Parteien und je mehr Durchgangsverkehr, desto häufiger. In einem Haus mit sechs Parteien reicht oft eine Reinigung alle 14 Tage. Bei 20 Parteien, Kinderwagen und Fahrrädern im Treppenhaus sollte es wöchentlich sein. In Herbst und Winter kommt mehr Schmutz von draußen herein, ein saisonal angepasster Plan kann sinnvoll sein.

Was kostet die Treppenhausreinigung in München?

Als Richtwert rechnen Sie in München ab 19 € pro Etage und Reinigung, dazu eine Grundpauschale ab 15 € pro Termin. Ein Haus mit vier Etagen und wöchentlicher Reinigung kostet damit ab 390 € im Monat. Aufzug, Keller und Fenster werden nach Aufwand ergänzt. Den Festpreis für Ihr Haus bekommen Sie nach der Begehung, mehr dazu auf der Seite Treppenhausreinigung.

Nachweis gegenüber den Eigentümern

Ein Aushang mit Unterschriften war lange üblich. Heute ist eine digitale Dokumentation im Objekt einfacher: Bei jeder Reinigung wird festgehalten, wann das Team da war, auf Wunsch mit Fotos. Bei Rückfragen in der Eigentümerversammlung haben Sie damit Belege statt Vermutungen.

Den Dienstleister wechseln, ohne Lücke

  1. Kündigungsfrist im bestehenden Vertrag prüfen
  2. Leistungsverzeichnis erstellen oder das bestehende aktualisieren
  3. Zwei bis drei Angebote auf Basis desselben Verzeichnisses einholen
  4. Beschluss der Eigentümerversammlung, wenn die Gemeinschaftsordnung das verlangt
  5. Starttermin direkt nach Vertragsende, Schlüsselübergabe mit Protokoll

Häufige Fragen

  • Wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Dann gehört die laufende Reinigung von Zugängen, Fluren, Treppen und Keller nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung in die Abrechnung. Einmalige Sonderreinigungen, etwa nach Bauarbeiten, sind nicht umlagefähig.

  • Nur, wenn der Mietvertrag es regelt. Eine Hausordnung reicht nur, wenn sie Teil des Mietvertrags ist. Ohne Regelung ist die Reinigung Sache des Vermieters.

  • Ja, als Mieter oder Eigentümer Ihren Anteil aus der Nebenkosten- oder Jahresabrechnung. Absetzbar sind nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten.

  • Meist wöchentlich oder alle 14 Tage. Je mehr Parteien und Durchgangsverkehr, desto häufiger. Fenster im Quartal oder Halbjahr.

  • Als Richtwert in München ab 19 € pro Etage und Termin, dazu ab 15 € Grundpauschale. Ein Haus mit vier Etagen wöchentlich kostet ab 390 € im Monat.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und Preise für München, Stand 17. Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Anfrage starten