Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Beneclean ProServices (Beneclean Gebäudemanagement). Wir haben sie so verständlich wie möglich geschrieben. Was im Angebot steht, geht diesen Bedingungen vor.
Stand: 18.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Beneclean ProServices, Inhaber Ioan-Florin Ciurusniuc, Perlacher Straße 118, 81539 München (im Folgenden „wir“) und unseren Kunden über Reinigungs-, Hausmeister-, Reparatur-, Montage-, Lager-, Umzugs-, Transport- und Entrümpelungsleistungen.
- Kunden sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot und im Leistungsverzeichnis, haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Preisangaben auf unserer Website, in den Rechnern und im Ratgeber sind unverbindliche Richtwerte. Sie sind kein Angebot.
- Nach einer Besichtigung, einem Videotermin oder anhand von Fotos erstellen wir ein Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail). An dieses Angebot sind wir 14 Tage gebunden, sofern im Angebot nichts anderes steht.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot in Textform annehmen, zum Beispiel per E-Mail, WhatsApp oder durch Unterschrift, oder wenn wir Ihren Auftrag in Textform bestätigen.
- Beruht das Angebot auf Ihren Angaben oder Fotos ohne Besichtigung, gilt es für den dort beschriebenen Umfang. Weicht der tatsächliche Umfang erheblich ab, gilt § 3 Abs. 3.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und, bei Reinigungen, aus dem Leistungsverzeichnis.
- Der Festpreis im Angebot umfasst die dort beschriebenen Leistungen einschließlich Anfahrt und der für die Leistung üblichen Arbeitsmittel und Kleinmaterialien, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
- Wünschen Sie zusätzliche oder geänderte Leistungen, oder stellt sich vor Ort ein wesentlich größerer Umfang heraus als bei der Besichtigung erkennbar oder von Ihnen angegeben, sprechen wir das mit Ihnen ab, bevor wir die zusätzlichen Leistungen erbringen. Zusätzliche Leistungen vergüten Sie nur, wenn Sie ihnen zugestimmt haben.
- Wir erbringen die Leistungen mit eigenen Mitarbeitern. Arbeiten, für die eine Eintragung in die Handwerksrolle oder eine besondere Zulassung nötig ist, etwa Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen oder Malerarbeiten, führen wir nicht selbst aus. Werden solche Arbeiten mit beauftragt, vergeben wir sie an eingetragene Fachbetriebe; das steht dann ausdrücklich im Angebot, und Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner bleiben wir.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
- Sie ermöglichen uns zum vereinbarten Termin den Zugang zu den Räumen und stellen, soweit nötig, Strom, Wasser und Licht kostenfrei zur Verfügung.
- Sie weisen uns vor Beginn auf Besonderheiten hin, insbesondere auf empfindliche Oberflächen und Materialien, Leitungen in Wänden, Schäden, die schon vorhanden sind, und auf gefährliche Stoffe.
- Ist keine Halteverbotszone beauftragt, sorgen Sie für eine zulässige Haltemöglichkeit für unser Fahrzeug in angemessener Nähe zum Eingang.
- Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und persönliche Unterlagen sichern Sie vor Beginn der Arbeiten selbst.
- Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung und können wir deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 642, 643 BGB).
§ 5 Termine und Verhinderung
- Vereinbarte Termine halten wir ein. Können wir einen Termin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel Unwetter, Krankheit ohne mögliche Vertretung, behördliche Anordnungen), nicht einhalten, informieren wir Sie unverzüglich und vereinbaren einen neuen Termin.
- Außenarbeiten wie Fensterreinigung außen können wir bei Sturm, Frost oder starkem Regen verschieben.
§ 6 Preise und Zahlung
- Für Verbraucher sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Unternehmer gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie eine Rechnung. Bei Werkleistungen (zum Beispiel Kleinreparaturen, Montage, Grund- oder Baureinigung) ist die Vergütung mit der Abnahme fällig, bei Dienstleistungen nach ihrer Erbringung. Bei laufenden Reinigungsverträgen rechnen wir monatlich nachträglich ab.
- Rechnungen an Verbraucher sind nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen an Unternehmer sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Bei größeren Aufträgen können im Angebot Abschlagszahlungen nach Fortschritt vereinbart werden (§ 632a BGB).
- Ist ein Vertrag ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB), zum Beispiel bei einem erheblichen Umbau eines bestehenden Gebäudes, gelten zusätzlich die §§ 650i bis 650n BGB. Sie erhalten dann vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung, verbindliche Angaben zur Bauzeit und eine eigene Widerrufsbelehrung. Abschlagszahlungen betragen zusammen höchstens 90 % der vereinbarten Vergütung, und mit der ersten Abschlagszahlung erhalten Sie eine Sicherheit von 5 % für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel (§ 650m BGB).
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Für die steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) ist die Zahlung per Überweisung Voraussetzung.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
§ 7 Abnahme, Nacharbeit, Mängel
- Werkleistungen nehmen wir nach Fertigstellung gemeinsam mit Ihnen ab. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 BGB).
- Bitte teilen Sie uns Beanstandungen an einer Reinigung möglichst schnell mit, am besten noch am selben oder am folgenden Werktag, damit wir sie prüfen und nacharbeiten können. Nacharbeit ist für Sie kostenlos.
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir haben zunächst das Recht, den Mangel durch Nacharbeit zu beseitigen (Nacherfüllung).
- Für Unternehmer gilt ergänzend: Offensichtliche Mängel einer Reinigungsleistung sind innerhalb von drei Werktagen nach der Leistung in Textform anzuzeigen, da sie danach nicht mehr eindeutig der Leistung zugeordnet werden können.
§ 8 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wir sind für Schäden, die bei unserer Arbeit entstehen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
- Für Umzüge und Möbeltaxi gelten vorrangig die gesetzlichen Haftungsregeln des Handelsgesetzbuches (§ 9), für die Lagerung § 475 HGB (§ 11).
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Besonderheiten bei Umzügen und beim Möbeltaxi
- Auf Umzugsverträge finden die §§ 451 bis 451h des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung.
- Haftungshinweis nach § 451g HGB: Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts haften wir nach § 451e HGB bis zu einem Betrag von 620 Euro je Kubikmeter des Laderaums, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Sie können mit uns eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbaren oder das Umzugsgut versichern; sprechen Sie uns bei wertvollen Gegenständen bitte vorher an.
- Schadensanzeige nach § 451f HGB: Äußerlich erkennbare Verluste oder Schäden müssen Sie uns spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung. Zeigen Sie einen Schaden nicht rechtzeitig an, erlöschen Ihre Ansprüche. Am einfachsten zeigen Sie Schäden in Textform an, zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp mit Fotos. Diesen Hinweis erhalten Sie auch mit jedem Umzugsangebot.
- Nicht befördert werden gefährliche Güter, Waffen, lebende Tiere sowie Geld, Wertpapiere und Schmuck, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Solche Gegenstände transportieren Sie bitte selbst.
- Holen wir neu gekaufte Möbel oder andere Waren ab und liefern sie aus (Möbeltaxi), ist das kein Umzug. Dafür gelten die Vorschriften über den Frachtvertrag (§§ 407 bis 450 HGB), unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung richtet sich dann nach § 431 HGB.
- Für das Verpacken durch Sie selbst gilt: Kartons sind so zu packen und zu verschließen, dass ihr Inhalt bei normalem Transport nicht beschädigt wird.
§ 10 Montage und Kleinreparaturen
- Möbel und Küchen montieren wir nach der Anleitung des Herstellers. Fehlen Teile oder sind Teile beschädigt, reklamieren Sie diese beim Händler; eine zusätzliche Anfahrt, die dadurch nötig wird, vereinbaren wir mit Ihnen vorher mit Preis.
- Wir bohren und dübeln nur an Stellen, die Sie freigegeben haben. Bitte nennen Sie uns vorher bekannte Leitungen in Wänden und Decken (§ 4 Abs. 2).
- Spüle, Geschirrspüler und Geräte mit Stecker schließen wir an. Den festen Anschluss an das Stromnetz, etwa eines Kochfelds ohne Stecker, sowie Arbeiten an Gas- und Wasserleitungen übernimmt ein eingetragener Fachbetrieb (§ 3 Abs. 4).
- Bei Kleinreparaturen sind Anfahrt und Kleinmaterial wie Schrauben, Dübel, Spachtelmasse und Silikon im Preis enthalten. Ersatzteile wie Beschläge, Griffe, Schlösser oder Dichtungen stellen Sie selbst, oder wir besorgen sie nach Absprache und berechnen sie nach Beleg.
- Löcher und Risse spachteln wir glatt und schleifen sie nach; ein Anstrich ist nicht enthalten.
§ 11 Lagerung
- Für die Zeit der Einlagerung gelten die Vorschriften über den Lagervertrag (§§ 467 bis 475h HGB), für die Fahrten zum Lager und vom Lager die Regeln für Umzüge und Möbeltaxi (§ 9).
- Wir lagern Ihr Gut in unserem eigenen Lager. Bei einem Dritten lagern wir es nur ein, wenn Sie das ausdrücklich gestattet haben (§ 472 Abs. 2 HGB).
- Die Lagerdauer beträgt höchstens vier Wochen und wird wochenweise berechnet. Eine Verlängerung vereinbaren wir mit Ihnen in Textform, zum vereinbarten Preis pro Woche.
- Bei der Übernahme erfassen wir jedes Möbelstück und jeden Karton in einer Lagerliste und vermerken sichtbare Vorschäden. Bei der Rückgabe gehen wir die Lagerliste gemeinsam mit Ihnen durch.
- Von der Einlagerung ausgeschlossen sind gefährliche Güter (zum Beispiel Gasflaschen, Benzin, Lacke, Chemikalien), leicht verderbliche Waren und Lebensmittel, Pflanzen, lebende Tiere sowie Geld, Wertpapiere, Schmuck und wichtige Dokumente, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gefährliches Gut müssen Sie uns vor der Übergabe in Textform nennen (§ 468 HGB). Kartons verpacken Sie so, dass der Inhalt bei normaler Lagerung keinen Schaden nimmt.
- Sie können Ihr Gut jederzeit ganz oder teilweise herausverlangen (§ 473 Abs. 1 HGB). Eine zusätzliche Fahrt nennen wir Ihnen vorher mit Preis.
- Für Verlust und Beschädigung des Guts in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung haften wir nach § 475 HGB, es sei denn, der Schaden konnte durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden. § 8 gilt ergänzend.
- Hinweis nach § 472 Abs. 1 HGB: Sie können Ihr Lagergut versichern. Auf Ihr Verlangen versichern wir es für Sie, die Kosten der Versicherung tragen Sie. Sprechen Sie uns bei wertvollen Gegenständen bitte vor der Einlagerung an.
- Für unsere Forderungen aus dem Lagervertrag steht uns ein Pfandrecht an dem eingelagerten Gut zu (§ 475b HGB).
- Holen Sie das Gut nach Ablauf der vereinbarten Lagerdauer nicht ab und ist keine Lieferung vereinbart, setzen wir Ihnen in Textform eine Frist von mindestens zwei Wochen. Bis zur Abholung berechnen wir den vereinbarten Preis pro Woche weiter; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 12 Besonderheiten bei Entrümpelungen
- Bitte übergeben Sie uns zur Räumung nur Gegenstände, über die Sie verfügen dürfen, zum Beispiel als Eigentümer, Erbe oder Bevollmächtigter. Ist das bei einzelnen Gegenständen unklar, sagen Sie es uns vor Beginn.
- Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, kennzeichnen Sie vor Beginn eindeutig oder stellen sie getrennt ab. Für ungekennzeichnete Gegenstände, die zum Räumgut gehören, übernehmen wir keine Aufbewahrung.
- Mit der Übernahme zur Räumung gehen die Gegenstände in unser Eigentum über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir dürfen brauchbare Gegenstände weitergeben oder spenden. Eine Wertanrechnung erfolgt nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist.
- Finden wir bei der Räumung Bargeld, Wertgegenstände, Dokumente oder persönliche Unterlagen, übergeben wir sie Ihnen.
- Gefährliche Abfälle wie Farben, Lacke, Öle, Chemikalien, Batterien, Gasflaschen und asbesthaltige Materialien sind von der Entsorgung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Entsorgung erfolgt über zugelassene Annahmestellen; die Beförderung von Abfällen haben wir nach § 53 KrWG angezeigt.
- Besenrein bedeutet: Die Räume sind frei von Räumgut, grober Schmutz ist entfernt, die Böden sind gekehrt. Eine Reinigung darüber hinaus ist nur geschuldet, wenn sie beauftragt ist.
§ 13 Laufende Verträge: Reinigung und Hausmeisterservice
- Diese Regeln gelten für regelmäßige Reinigungen, Objektbetreuung, Mülltonnenservice, Winterdienst und Grünpflege, soweit in den §§ 14 und 15 nichts Besonderes geregelt ist.
- Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Ist nichts vereinbart, kann ein laufender Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Schlüssel und Zugangsmittel übernehmen und übergeben wir mit Protokoll. Bei Vertragsende geben wir sie vollständig zurück.
- Bei der Objektbetreuung führen wir die vereinbarten Kontrollgänge und Arbeiten durch und melden Mängel, die wir dabei feststellen, mit Foto an Sie oder die Hausverwaltung. Die Prüfung und Wartung technischer Anlagen durch zugelassene Fachfirmen, etwa Heizung, Aufzug, Brandschutz oder Elektroanlagen, gehört nicht zu unserer Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.
- Beim Mülltonnenservice richten wir uns nach dem Abfuhrplan des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) und den Vorgaben für den Standplatz. Für Abfuhrtermine, die der AWM verschiebt oder ausfallen lässt, sind wir nicht verantwortlich.
- Jeden Einsatz dokumentieren wir digital. Auf Wunsch erhalten Sie die Einsatzprotokolle in Textform.
§ 14 Winterdienst
- Wir räumen und streuen die im Angebot genannten Flächen, etwa den Gehweg vor dem Grundstück, Hauszugänge und Hofflächen, im Rahmen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München: an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, und bei fortdauerndem Schneefall oder erneuter Glätte bis 20 Uhr so oft, wie es zur Verhütung von Gefahren nötig und zumutbar ist.
- Die Saison dauert vom 1. November bis zum 31. März, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Saisonpreis gilt unabhängig davon, wie oft es schneit. Wie viele Einsätze die Saison umfasst und zu welchem Preis einzelne Einsätze gebucht werden können, vereinbaren wir im Angebot.
- Wir streuen mit Splitt, Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln; Streusalz verwenden wir auf Gehwegen nicht, die Verordnung untersagt es. Das Streugut ist im Saisonpreis enthalten, das Aufkehren nach der Saison nur, wenn es im Angebot vereinbart ist.
- Mit dem Vertrag übernehmen wir die Durchführung der Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen und Zeiten. Als Eigentümer oder Verwalter bleiben Sie verpflichtet, die Durchführung in angemessener Weise zu überwachen; dafür stellen wir Ihnen die Einsatzprotokolle mit Datum, Uhrzeit und Fläche zur Verfügung.
- Sie sorgen dafür, dass die Flächen zugänglich sind, und teilen uns Hindernisse wie Baustellen, geparkte Fahrzeuge oder Änderungen an den Flächen rechtzeitig mit.
§ 15 Grünpflege
- Art, Umfang und Termine der Pflege, etwa Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete pflegen und Laub entfernen, ergeben sich aus dem Angebot oder dem vereinbarten Pflegeplan. Bäume fällen und Baumpflege übernehmen wir nicht.
- Die Entsorgung des anfallenden Grünschnitts ist im Preis enthalten.
- Vom 1. März bis 30. September schneiden wir Hecken und Gebüsche nur schonend als Form- und Pflegeschnitt; stärkere Rückschnitte legen wir in die Zeit außerhalb dieses Zeitraums (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
- Bei Regen, Frost oder durchnässtem Boden können wir Einsätze verschieben, um Rasen und Pflanzen nicht zu schädigen. Den neuen Termin stimmen wir mit Ihnen ab.
§ 16 Kündigung oder Verschiebung durch den Kunden
- Bei Werkverträgen können Sie den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Wir können dann die vereinbarte Vergütung verlangen, müssen uns aber ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen; vermutet werden 5 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil (§ 648 BGB).
- Möchten Sie einen Termin verschieben, sagen Sie uns das bitte so früh wie möglich. Wir vereinbaren dann gemeinsam einen neuen Termin.
- Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher (§ 17) bleibt unberührt.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, das Muster-Widerrufsformular und die Möglichkeit zum Online-Widerruf finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag München.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Stand: 18.10.2026