Treppen
Treppen und Podeste kehren und nass wischen
Für Hausverwaltungen, Vermieter
Treppenhausreinigung in München für Hausverwaltungen, WEG und Vermieter.

ab 19 €
pro Etage und Reinigung
Festpreis nach kostenloser Besichtigung
Wir kommen an einem festen Wochentag, immer mit demselben Team.
Jeder Bewohner
geht jeden Tag durch das Treppenhaus. Ist es nicht sauber, landet die Beschwerde bei der
Verwaltung. Deshalb kommen wir an einem festen Tag, mit demselben Team.
Der Umfang richtet sich nach Ihrem Mehrfamilienhaus und steht im Leistungsverzeichnis. Diese Arbeiten gehören in der Regel dazu:
Auf Wunsch dazu: Grundreinigung der Böden, Fensterreinigung im Treppenhaus, Reinigung nach Umzügen im Haus.
ab 19 €
pro Etage und Reinigung
Ihr Preis im Rechner, Festpreis nach kostenloser Besichtigung.
Etagen, Turnus, Aufzug, Keller und Fenster bestimmen den Monatspreis für Ihr Haus. Der Rechner nennt Ihnen den Preis, den Festpreis für Beirat oder Eigentümer bekommen Sie nach der kostenlosen Begehung.
Ein Ansprechpartner für mehrere Objekte, gleiche Abläufe und ein Reinigungsnachweis in jedem Haus.
Treppenhausreinigung für die WEG mit einem Leistungsverzeichnis, das in der Eigentümerversammlung jeder nachlesen kann.
Die Kosten sind auf die Mieter umlegbar, wenn der Mietvertrag eine Klausel dazu enthält.
In Haidhausen, der Au oder Neuhausen haben viele Altbauten Holztreppen und oft keinen Aufzug. Wasser und Material tragen wir dort über alle Etagen, und der Belag bestimmt, wie feucht gewischt wird.
Wir gehen Etagen, Podeste, Aufzug, Keller und Eingang ab und notieren den Bodenbelag.
Festpreis pro Monat und Leistungsverzeichnis bekommen Sie am selben Tag, fertig zum Weiterleiten an Beirat oder Eigentümer.
Das Team kommt immer am selben Tag. Die Bewohner wissen, wann gewischt wird.
Mängel aus dem Haus reinigen wir ohne Aufpreis nach.
Ab 19 € pro Etage und Reinigung. Aufzug, Keller und Fenster kommen nach Aufwand dazu, den Monatspreis für Ihr Haus zeigt der Rechner. Den Festpreis bekommen Sie nach der kostenlosen Begehung.
Nur, wenn es im Mietvertrag steht. Eine Hausordnung verpflichtet Mieter nur, wenn sie Teil des Mietvertrags ist. Ohne Klausel ist die Reinigung Sache des Vermieters, der dafür eine Firma beauftragen kann.
Ja, die Reinigung von Fluren, Treppen und Keller zählt zu den Betriebskosten. Umlegen darf er sie aber nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Das legen Eigentümer oder Verwaltung fest. In Wohnanlagen ist wöchentlich oder alle 14 Tage üblich, bei vielen Parteien empfehlen wir wöchentlich. Für die Fenster im Treppenhaus reicht das Quartal oder Halbjahr.
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung. Mieter und Wohnungseigentümer setzen ihren Anteil aus der Nebenkosten- oder Jahresabrechnung an. Dafür muss der Anteil an Arbeitskosten in der Abrechnung ausgewiesen sein, die Ermäßigung beträgt 20 % davon.
Allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ausführlich im Ratgeber.
Treppenhausreinigung und BetriebskostenWann Verwalter die Kosten auf Mieter umlegen dürfen, wann Mieter selbst putzen müssen und wie ein klares Leistungsverzeichnis Streit in der Eigentümerversammlung verhindert.
Leistungsverzeichnis GebäudereinigungWie Sie Bereiche, Arbeiten und Intervalle so beschreiben, dass Angebote vergleichbar werden, und wie Sie das Ergebnis später prüfen.Nennen Sie uns Adresse, Etagen und Turnus. Den Monatspreis für das Haus bekommen Sie nach der kostenlosen Begehung.