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Reinigung

Leistungs­verzeichnis Gebäude­reinigung: Intervalle, Kontrolle, Vorlage

Wie Sie Bereiche, Arbeiten und Intervalle so beschreiben, dass Angebote vergleichbar werden, und wie Sie das Ergebnis später prüfen.

Von Florin Ciurusniuc, Inhaber, Beneclean · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Hand hakt Punkte auf einer Checkliste ab
Foto: Jakub Żerdzicki, Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Leistungsverzeichnis beschreibt für jeden Bereich, welche Arbeiten in welchem Intervall erledigt werden. Erst damit werden Angebote vergleichbar.
  • Als Mustergliederung dient oft GEFMA 520, die Leistungsbeschreibung für Facility Services in der Ausgabe 2023-04.
  • Wie das Ergebnis geprüft wird, beschreibt DIN EN 13549: Stichproben nach festem Verfahren und eine Bewertung im Protokoll.
  • 2026 gilt in der Innen- und Unterhaltsreinigung ein Mindestlohn von 15,00 € pro Stunde, in der Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €.
  • Wer einen Reinigungsauftrag, den er selbst schuldet, an ein Subunternehmen weitergibt, haftet nach § 14 AEntG wie ein Bürge für dessen Mindestlohn.

Ein Leistungsverzeichnis in der Gebäudereinigung ist die Grundlage jedes Reinigungsvertrags. Es legt fest, was gereinigt wird, wie oft und woran Sie erkennen, dass die Arbeit erledigt ist. Fehlt es, vergleichen Sie Preise für unterschiedliche Leistungen, und jede Beschwerde endet in einer Diskussion.

So ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut

Ein gutes Verzeichnis ordnet das Objekt nach Bereichen. Für jeden Bereich stehen dort die Arbeiten, das Intervall und die Fläche. Als Mustergliederung nutzen viele Auftraggeber GEFMA 520, die Leistungsbeschreibung für Facility Services des Verbands GEFMA, aktuelle Ausgabe 2023-04. In dieser Reihenfolge bauen Sie es auf:

  1. Objektdaten: Adresse, Nutzung, Öffnungszeiten, Zugang und Schlüssel
  2. Bereiche mit Fläche in m² und Bodenbelag: Büro, Sanitär, Küche, Verkehrsflächen, Treppenhaus, Glas
  3. Arbeiten je Bereich, zum Beispiel Papierkörbe leeren, Böden feucht wischen, Türgriffe und Schalter abwischen
  4. Intervall je Arbeit: täglich, mehrmals pro Woche, wöchentlich, monatlich, jährlich
  5. Reinigungszeiten: vor Arbeitsbeginn, abends oder am Wochenende
  6. Kontrolle: wer prüft, wie oft und nach welchem Verfahren
  7. Vertretung bei Urlaub und Krankheit, Ansprechpartner, Meldeweg für Mängel

Intervallmatrix: was wie oft gereinigt wird

Die Intervalle richten sich nach der Nutzung. Eine Praxis mit Patientenverkehr braucht mehr tägliche Arbeiten als ein Büro, eine Wohnanlage weniger. Diese Matrix ist ein typischer Ausgangspunkt:

ArbeitBüroPraxisWohnanlage
Sanitär reinigen, Material auffüllentäglichtäglichentfällt
Papierkörbe leeren, Müll trennen2 bis 3 × pro WochetäglichMüllraum wöchentlich
Böden in Arbeits- und Behandlungsräumen2 bis 3 × pro Wochetäglichentfällt
Eingang, Flure, Treppen2 bis 3 × pro Wochetäglichwöchentlich oder 14-tägig
Türgriffe, Schalter, Handläufewöchentlichtäglichwöchentlich
Glas im Eingangwöchentlichwöchentlichwöchentlich
Heizkörper, Fensterbänke, Sockelleistenmonatlichmonatlichmonatlich
Fenster komplett2 × pro Jahr2 × pro Jahr1 bis 2 × pro Jahr
Grundreinigung der Böden1 × pro Jahr1 bis 2 × pro Jahrnach Bedarf

Kontrolle nach DIN EN 13549: Stichproben statt Bauchgefühl

DIN EN 13549 beschreibt Grundanforderungen an Messsysteme für Reinigungsleistungen. Kern ist die Stichprobe: Ein festgelegter Teil der Räume wird in festen Abständen geprüft und nach einem vorher vereinbarten Maßstab bewertet. Das Ergebnis steht im Protokoll. Die Norm ist freiwillig. Verbindlich wird sie, wenn Sie sie im Vertrag vereinbaren.

  • Prüfintervall festlegen, zum Beispiel monatlich
  • Stichprobe festlegen: welche und wie viele Räume
  • Bewertung vorher vereinbaren: was als Mangel zählt
  • Protokoll gemeinsam unterschreiben oder digital ablegen
  • Frist für die Nacharbeit festlegen

So arbeiten wir auch in der Unterhaltsreinigung: mit Leistungsverzeichnis und Stichprobenkontrolle, wie es DIN EN 13549 beschreibt. Nacharbeit ist im Preis enthalten.

Vorlage: ein Bereich, fertig ausgefüllt

Legen Sie für jeden Bereich eine Zeile pro Arbeit an. So sieht ein ausgefüllter Bereich aus, hier ein Sanitärraum im Erdgeschoss mit 18 m² Fliesenboden:

ArbeitIntervallPrüfung
WC, Urinal und Waschbecken reinigentäglichStichprobe monatlich
Spiegel, Armaturen und Spender abwischentäglichStichprobe monatlich
Seife, Papier und Handtücher auffüllentäglichSichtkontrolle
Boden nass wischentäglichStichprobe monatlich
Wandfliesen im Spritzbereich reinigenwöchentlichStichprobe monatlich
Lüftungsgitter und Türblätter abwischenmonatlichStichprobe quartalsweise

Eine fertige Vorlage für Wohnanlagen gibt es als PDF zum Ausfüllen im Beitrag zur Treppenhausreinigung.

Mindestlohn 2026 und Auftraggeberhaftung

Der Preis im Angebot muss zu der Zeit passen, die das Leistungsverzeichnis verlangt. In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, bundesweit gleich:

LohngruppeMindestlohn 2026 pro Stunde
Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung15,00 €
Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung18,40 €

Die Werte gelten bis zum 31.12.2026, die Tarifverhandlungen für 2027 laufen noch. Ein praktischer Test: Teilen Sie den Monatspreis durch die eingeplanten Stunden. Dann sehen Sie, ob Lohn, Sozialabgaben und Material darin Platz haben.

Vom Verzeichnis zum Vertrag

Geben Sie allen Anbietern dasselbe Verzeichnis und bitten Sie um einen Monatspreis auf dieser Grundlage. Fragen Sie, wie viele Stunden pro Woche eingeplant sind. Legen Sie im Vertrag Laufzeit, Kündigungsfrist und die Regel für Vertretung fest. Worauf Sie beim Vergleich noch achten, steht im Beitrag Büroreinigung: Angebote vergleichen.

Häufige Fragen

  • Eine Liste aller Bereiche eines Objekts mit den Arbeiten und dem Intervall für jede Arbeit. Es ist die Grundlage für Angebot, Vertrag und Kontrolle.

  • Eine Pflichtnorm gibt es nicht. Als Mustergliederung dient oft GEFMA 520. Für die Kontrolle beschreibt DIN EN 13549 ein Verfahren mit Stichproben.

  • Mit Stichproben in festen Abständen und einem Protokoll, wie es DIN EN 13549 beschreibt. Was als Mangel zählt, legen Sie vorher im Vertrag fest.

  • 15,00 € pro Stunde in der Innen- und Unterhaltsreinigung, 18,40 € in der Glas- und Fassadenreinigung. Die Werte gelten bundesweit bis zum 31.12.2026.

  • Nur, wenn er einen Auftrag, den er selbst schuldet, an die Reinigungsfirma weitergibt. Dann haftet er nach § 14 AEntG wie ein Bürge. Wer für den eigenen Bedarf bestellt, haftet nach dem BAG nicht.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und Preise für München, Stand 17. Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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